Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Leistungsnummer: 99050023005000
Leistungsbeschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Unterlagen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Reisegewerbekarte
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen