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Datum: 12.09.2022

Verkaufsoffener Sonntag am 2. Oktober entfällt wegen Absage des Kreisbauernmarktes

Die Kreisstadt Groß-Gerau wird die durch Allgemeinverfügung vom 28. Juni 2022 genehmigte Sonntagsöffnung in der Groß-Gerauer Innenstadt aufheben. 

Diese bezog sich auf das Offenhalten der Verkaufsstellen innerhalb folgender Straßenzüge:

  • Darmstädter Straße 1 bis 36,
  • Frankfurter Straße 1 bis 11,
  • Kirchstraße 1 bis 11,
  • Schulstraße 1 bis 15,
  • Am Sandböhl,
  • Am Marktplatz.

Hintergrund ist die Absage der Veranstaltung „Kreisbauernmarkt, Regionale Produkte direkt vom Erzeuger“ durch den Regionalbauernverband Starkenburg e.V., die zum Wegfall der Anlassbezogenheit der Sonntagsöffnung führt – dies ist jedoch eine zwingende Voraussetzung für Sonntagsöffnungen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG).

Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sind Gemeinden aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 HLöG die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben. Diese Freigabe hatte die Kreisstadt Groß-Gerau für den 2. Oktober 2022 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr aus Anlass des Kreisbauernmarktes und auf Antrag des Gewerbevereins Groß-Gerau erteilt. Nach Wegfall des anlassgebenden Ereignisses muss nun die Freigabe zurückgezogen werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, 15. September 2022 öffentlich bekanntgemacht und tritt am Folgetag in Kraft.

Die Kreisstadt Groß-Gerau weist darauf hin, dass für die im Innenstadtbereich genehmigte Sonntagsöffnung die engen gesetzlichen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 HLöG sowie die zur Norm ergangene Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hessen (etwa VG Wiesbaden, Az.: 5 L 1724/19.WI zum „vernünftigen räumlichen Bezug des Veranstaltungsgeschehens zur Ladenöffnung“) den Rahmen vorgeben, der für die Entscheidung der Verwaltung maßgeblich ist.

Nur durch die Begrenzung der Sonntagsöffnung auf den Bereich der Groß-Gerauer Innenstadt rund um Sandböhl und Marktplatz konnte seitens der Kreisstadt Groß-Gerau der räumliche und inhaltliche Bezug zwischen Sonntagsöffnung und Anlassereignis – Kreisbauernmarkt – hergestellt und die beantragte Sonntagsöffnung überhaupt genehmigt werden.

Es ist zudem festzuhalten, dass die Kreisstadt beim Kreisbauernmarkt nicht als Veranstalter fungiert, sondern für die Zuteilung der Marktfläche sowie die Erteilung der Nutzungserlaubnis (Sondernutzung) zuständig ist. Zusätzlich fungiert die Stadt im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Ordnungsbehörde und prüft die unter Berücksichtigung der Veranstaltung erforderlichen Sicherheitsvoraussetzungen (Rettungswege, Brandgefahren, Wetterereignisse u. a.) und legt gegebenenfalls notwendige Maßnahmen fest. Dafür hat der Veranstalter ein angemessenes Sicherheitskonzept vorzulegen, auf dessen Grundlage eine Bewertung und Gefahrenbeurteilung der Veranstaltung möglich ist.

Die Begründung für die Absage des Kreisbauernmarktes seitens des Regionalbauernverbands Strakenburg e.V., dass seitens der Stadt nicht genügend Unterstützung erfolgt sei, ist nicht nachvollziehbar und kann nach Prüfung der Sachlage nicht bestätigt werden. Die erforderlichen Anträge, ein vorläufiges Sicherheitskonzept oder konkrete Anfragen auf Hilfeleistungen, auf deren Grundlage eine eingehende Prüfung hätte erfolgen können, wurden bis heute nicht eingereicht.

Merkblätter und Hinweise zum Sicherheitskonzept hat der Veranstalter für seine Planungen erhalten. Zudem wurde zu Beginn der Veranstaltungsplanungen seitens der Kreisstadt der Marktplatz als alternative Veranstaltungsfläche vorgeschlagen, wo es aufgrund der weitläufigeren räumlichen Verhältnisse im Vergleich zum Sandböhl mit weniger Vorkehrungen und Aufwand möglich gewesen wäre, die Sicherheit der Besucher und Teilnehmenden zu gewährleisten.

Die Stadtverwaltung bedauert, dass seitens des Regionalbauernverbands Starkenburg e.V. im Vorfeld zur Absage keine Kontaktaufnahme stattgefunden hat, um eine gemeinsame Lösung zu finden und etwaige Hindernisse insbesondere bezüglich des Sicherheitskonzepts auszuräumen. Dementsprechend kam die Absage des Kreisbauernmarkts am Dienstag, 6. September 2022 für die Stadtverwaltung überraschend und unerwartet.