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Datum: 28.09.2022

Stadtverwaltung 4.0: Kreisstadt Groß-Gerau weitet digitale Dienstleistungen aus

Von der Geburt bis zum Sterbefall – unser gesamtes Leben wird inzwischen von digitalen Prozessen begleitet, und auch die moderne Verwaltung bietet immer mehr digitale Dienstleistungen an. Die Geburtsurkunde des Nachwuchses bequem von zu Hause aus beantragen, die Meldebescheinigung nach dem Zuzug ins neue Heim per Smartphone übermitteln, den Verlust des Ausweises oder gar einen Todesfall in der Familie bei der Stadtverwaltung mitteilen – diese und viele weitere Behördengänge stehen ab sofort als digitale Leistungen auf den Internetseiten der Kreisstadt Groß-Gerau im Bereich „Bürger & Service/Online-Dienste“ - „Online-Dienste“ zur Verfügung. Für die bessere Auffindbarkeit der digitalen Dienstleistungen und Services sind die Schaltflächen auf der Website farblich unterlegt.

Hier finden Sie die bisherigen und die neuen digitalen Services.

Das Angebot für Online-Dienstleistungen wird stetig erweitert. Derzeit können Groß-Gerauer Bürger*innen rund 30 digitale Dienstleistungen und Services nutzen und müssen dafür keinen persönlichen Termin in der Stadtverwaltung mehr wahrnehmen. Das bedeutet weniger Zeit- und Organisationsaufwand für beide Seiten und entspricht unserer Wahrnehmung zeitgemäßer Dienstleistungen. Die analoge Verwaltung wandelt sich zur Verwaltung 4.0, und die Kreisstadt Groß-Gerau erweitert das Angebot für die Groß-Gerauer Bürger*innen kontinuierlich.

Digitalangebot wächst

Folgende digitale Dienstleistungen und Services sind neben bereits abrufbaren neu auf den Internetseiten der Kreisstadt nutzbar:

  • Statusabfrage zum beantragten Pass und Personalausweis
  • Verlusterklärung Pass oder Personalausweis
  • Beantragung einer Meldebescheinigung
  • Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
  • Beantragung einer Auskunftssperre
  • Beantragung von Übermittlungssperren
  • Voranmeldung eines Zuzuges
  • Anmeldung einer Nebenwohnung
  • Abmeldung einer Nebenwohnung
  • Statuswechsel Nebenwohnung
  • Verlusterklärung Pass oder Personalausweis
  • Antrag auf Stundung (Beiträge, Abgaben und Steuern)
  • Mängelmelder

Mit der schrittweisen Erweiterung der digitalen Verwaltungsangebote setzt die Stadtverwaltung der Kreisstadt Groß-Gerau die Vorgaben des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, OZG) um mit dem Ziel, längerfristig sämtliche Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Bürgermeister Erhard Walther betont: „Wir treiben die Digitalisierung der Stadtverwaltung mit finanziellen und personellen Mitteln voran. Unser erklärtes Ziel ist es, dass schrittweise Verwaltungsvorgänge, die Groß-Gerauer Bürger*innen bei den Beschäftigten im Stadthaus erledigen können, auch online abrufbar und durchführbar sein werden. Das dürfen wir alle von einer modernen Verwaltung erwarten.“