Vorsicht Brandgefahr: Offenes Feuer und Grillen in Städtischen Grünanlagen ist strikt untersagt
Extreme und langanhaltende Hitze- und Trockenheitsphasen sorgen auch im Jahr 2023 in unserer Region wieder für erhöhte Waldbrandgefahr. Aber auch Wiesen- und Rasenflächen sind aufgrund der fehlenden Niederschlagsmengen ausgetrocknet, weswegen eine erhöhte Brandgefahr besteht.
Wichtig: In Groß-Gerauer Grünanlagen wie beispielsweise der Fasanerie und am Heegbachsee gilt ein striktes Verbot von offenem Feuer.
Dieses Verbot ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 10 der Satzung über den Schutz der öffentlichen Anlagen. Die Kreisstadt Groß-Gerau weist deshalb darauf hin, dass offenes Feuer in allen öffentlichen Grün- und Freizeitanlagen untersagt ist, sofern nicht eine Feuerstelle gesondert ausgewiesen ist. Das gilt auch für die Nutzung von Grills, die zum Erhitzen mit einer Flamme arbeiten, also Kohle- und Gasgrills, also auch sogenannte Einweg- oder Einmalgrills.
Die zur Grillhütte am Hegbachsee gehörende Außenfeuerstelle ist derzeit ebenfalls aufgrund der Trockenheit und Waldbrandgefahr nicht nutzbar. Die Nutzung der Grillhütte als Veranstaltungslocation ist weiterhin möglich.
Da eine Feuergefahr insbesondere von Funkenflug verursacht werden kann, sollte auch während der Trockenphasen auf Privatgeländen äußerst sorgsam mit offenem Feuer umgegangen werden. Offenes Feuer – auch beim Grillen – sollte unbedingt durchgehend beaufsichtigt werden. Es ist darauf zu achten, dass Rauch und Wärme nach oben abziehen können und ein ausreichender Abstand zu brennbaren Gegenständen eingehalten ist. Ein Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher sollten immer bereitstehen. Benutzen Sie nur spezielle zugelassene Grillanzünder und keine brennbaren Flüssigkeiten.
Sollte bei aller Vorsicht dennoch ein Brand entstehen, muss unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 verständigt werden. Wenn gefahrlos möglich, selbst Löschversuche unternehmen.