Bescheinigung von Urkunden im internationalen Rechtsverkehr beantragen
Leistungsnummer: 99014002035001, 99014002035002
Leistungsbeschreibung
In den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel können die öffentlichen Urkunden und Dokumente, die im jeweiligen Regierungsbezirk ausgestellt wurden, für den internationalen Urkundenverkehr beglaubigt werden.
Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.
Bitte achten Sie hierbei auf folgende Ausnahmen:
- Urkunden von Gerichten, Notaren und anerkannten Übersetzern werden von den Landgerichten beglaubigt.
- Führungszeugnisse müssen bei Ihrer Stadt/Gemeinde mit den für das Zielland erforderlichen Beglaubigungen beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
- Hessischen Justizkostengesetz - Gebührenverzeichnis
- Gebühr: 25,00 Euro
Zahlungsweise: Überweisung oder Bargeldzahlung