Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung legt den Grundstein für den Umstieg der Kreisstadt Groß-Gerau auf erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung.
Ziel ist es mit einer nachhaltigen, kosteneffizienten und zukunftsorientierten Wärmeversorgung die Klimaneutralität im folgenden Rahmen anzustreben:
1. Nachhaltigkeit:
Um negative Umweltauswirkungen für die Kreisstadt zu verringern und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, soll verstärkt auf erneuerbare Energiequellen und eine hohe Energieeffizienz gesetzt werden.
2. Bezahlbarkeit:
Für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft der Kreisstadt soll die zukünftige Energieversorgung durch effiziente Ressourcennutzung, sowie eine faire und transparente Preisgestaltung finanzierbar sein.
3. Zuverlässigkeit:
Die zukünftige Wärmeversorgung soll stabil und zuverlässig sein, um Versorgungsausfälle soweit als möglich zu vermeiden.
4. Innovation:
Forschungen, Entwicklungen und daraus entstehende innovative Lösungen sollen genutzt werden, um die Wärmeversorgung der Kreisstadt Groß-Gerau kontinuierlich weiter zu verbessern.
Durch gesetzliche Vorgaben (vergl. WPG § 4 Pflicht zur Wärmeplanung) ist die Kreisstadt Groß-Gerau zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet und diese ist bis spätestens zum 30.06.2028 abzuschließen.
Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten werden wir in Veranstaltungen und Beteiligungsformaten, sowie auf dieser Seite über zukünftige Entwicklungen, Planungen und Ergebnisse informieren!
Warum brauchen wir die kommunale Wärmeplanung?
Mit dem Klimaschutzgesetz hat die deutsche Bundesregierung die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 zur Eingrenzung des Klimawandels und der damit einhergehenden Folgen beschlossen.
Eine große Menge an Treibhausgasen werden durch die Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Strom und Wärme verursacht. Die Folge dieser Treibhausgase ist, dass der Klimawandel vorangetrieben wird. Dies führt zu einer Zunahme von extremen Wetterereignissen, wie Hitzeperioden, Trockenheit oder Starkregenereignissen. Die Wärmewende hat das Ziel diesen Treibhausgasausstoß zu verringern.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Mittel um z.B. auch alternative Wärmequellen zu finden und deren Verwendung zu prüfen, um eine optimal auf die Kreisstadt Groß-Gerau zugeschnittene Wärmeversorgung einzurichten.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Bedingungen und die Erfordernisse einer kommunalen Wärmeplanung sind regional, durch unterschiedliche Energiequellen, örtliche Infrastrukturbedingungen oder unterschiedliche Verbrauchsmuster von Stadt zu Stadt bzw. von Kommune zu Kommune sehr verschieden.
Damit unterscheiden sich auch mögliche Lösungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Standorte sehr stark, sodass es erforderlich ist für jede Stadt oder Kommune eine auf sie abgestimmte Wärmeplanung zu erstellen.
Ziel dieser individuellen Planung ist es für jede Stadt oder Kommune passende Wärmequellen zu identifizieren, den aktuellen Wärmebedarf zu bestimmen und den zukünftigen Wärmebedarf so genau wie möglich zu ermitteln.
Das Vorhaben der kommunalen Wärmeplanung besteht daher aus folgenden Schritten:
1. Bestandsanalyse:
Im Rahmen der Bestandsanalyse werden alle verfügbaren relevanten Daten zum aktuellen Wärmebedarf der derzeitigen Wärmeversorgung erfasst und bewertet. Diese Analyse beinhaltet auch die bestehenden Versorgungssysteme und deren Leistungsfähigkeit.
2. Potentialanalyse:
In der Potentialanalyse werden z.B. die Möglichkeiten der Effizienzsteigerung an Gebäuden (wie etwa energetische Sanierungen) durch die Verwendung erneuerbarer Energien oder die Nutzung von Abwärmepotentialen ermittelt und geprüft.
3. Aufstellung eines Zielszenarios:
Die Ergebnisse der Bestands- und Potentialanalyse bilden die Grundlage für den Entwurf eines möglichen zukünftigen Wärmeversorgungssystems. Die gewonnenen Erkenntnisse werden zusammengefasst, um eine neue langfristig tragfähige Wärmestruktur zu beschreiben.
4. Wärmewendestrategie:
Dieser Schritt beinhaltet die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit der Beschreibung konkreter Maßnahmen. Hierzu gehört auch die Beschreibung möglicher Gebiete die über Wärmenetzte (Nah- oder Fernwärme) versorgt werden könnten.
Da weder die Wärmeplanung noch alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden können, sich Rahmenbedingungen verändern oder Erfahrungen aus laufenden Projekten zu Planungsveränderungen führen können, ist vorgesehen den Wärmeplan in einem regelmäßigen Rhythmus von 5 Jahren zu überprüfen und zu aktualisieren.
Wann tritt die kommunale Wärmeplanung in Kraft?
In der Kreisstadt Groß- Gerau muss bis einschließlich 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorhanden sein.
Wird der Einbau neuer Heizungen gefördert?
Der Einbau einer neuen Heizung wird momentan nicht von der Kreisstadt Groß-Gerau gefördert.
Bei der Verbraucherzentrale und der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH kann man sich über mögliche anderweitige Fördermittel informieren.
Was bedeutet das für mich als Bürgerin und Bürger?
Eigentümerinnen und Eigentümer sollen zukünftig über die entstehende Energieversorgung in ihrer Umgebung informiert werden.
Wer kann mich beraten?
Die Verbraucherzentrale informiert zu relevanten Energiethemen. Es werden Online-Themenabende zu den Themen Sanierung und Heizung sowie weitere Informationen angeboten.
Muss ich meine noch funktionsfähige Gas- und Ölheizung jetzt austauschen lassen?
Die Vorgaben des GEG gelten seit 2024 für alle Neubauten. Bei dem Einbau einer Heizungsanlage in einen Neubau außerhalb eines Neubaugebiets besteht diese Pflicht nach dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Für die Kreisstadt Groß-Gerau also spätestens ab dem 30. Juni 2028.
Wenn Ihre alte Heizung nicht mehr funktioniert und auch nicht mehr repariert werden kann, dürfen Sie innerhalb einer Übergangsfrist von 5 Jahren von den Anforderungen des GEG abweichen und für diesen Zeitraum eine andere Heizungstechnik einbauen.
Soll die Heizungsanlage von Anfang an die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, so sollten Sie sich nach den festgelegten Vorgaben ihrer Kommune richten.
Ausgeschlossen von dieser Verpflichtung sind noch funktionierende bzw. reparierbare Heizungsanlagen.
Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen:
In einigen Fällen z.B. dem Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilien-Hauses, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, Mehrfamilienhäusern usw. können Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen auf Sie zukommen.
Informieren Sie sich bitte bei Ihren Bezirksschornsteinfegern, ob Ihre Heizung von dieser Verpflichtung betroffen sein könnte.
Ein guter Ansprechpartner hierfür ist auch die Verbraucherzentrale.
Wie hängen das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz zusammen?
Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) regeln, wie und wann die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung erfolgt.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschreibt die energetischen Anforderungen an einzelnen Gebäuden wie z.B. eine Heizung beschaffen sein muss. Es beinhaltet eine Vorgabe, dass 65% des Energiebedarfes beim Einbau neuer Heizungsanlagen durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss. Diese Vorgabe richtet sich vor allem an die Gebäudeeigentümer.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen ein strategisches Wärmeversorgungskonzept, also eine kommunale Wärmeplanung, zu erstellen.
Beide Gesetze sind mit einander verknüpft und wirken zusammen in Bezug auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Dabei gibt das WPG den lokalen Versorgungsplan, dass GEG die technischen Anforderungen wieder.
Ein Wärmeplan und die voraussichtlichen Versorgungsgebiete, die von der Stadt oder Kommune nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetztes (WPG) erstellt wurden, haben noch keine direkten Auswirkungen auf das 65-Prozent-Gebot des GEG.
Pflichten für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger gehen erst nach einer dezidierten Ausweisung eines Gebietes, die entweder durch eine entsprechende Satzung oder einen ausdrücklichen Ratsbeschluss erfolgen kann, einher.