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Datum: 12.05.2026

Ausschuss befasst sich mit Musikschule

Der Kultur-, Sport-, Vereine-, Ehrenamts- und Senior*innenausschuss (KuSS) tagt am Dienstag, 12. Mai, um 19 Uhr im Groß-Gerauer Stadtmuseum (Am Marktplatz 3).

Dabei geht es um die Zukunft der Städtischen Musikschule. Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Trägerschaft der Musikschule an einen Trägerverein zu übertragen. Dessen Vertreterinnen und Vertreter werden ihre Pläne in der Ausschusssitzung vorstellen.

Hintergrund der geplanten Neuordnung ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022, wonach Lehrkräfte einer öffentlichen Musikschule nur noch unter strengen Voraussetzungen als selbstständige (freiberufliche und sozialversicherungsfreie) Honorarkräfte beschäftigt werden können. Der Bundestag hat allerdings erst vor Kurzem eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Festanstellung wäre für Stadt nicht zu stemmen

Eine Festanstellung der für die Fortführung des Musikschulbetriebs nötigen Lehrkräfte wäre für die Stadt finanziell nicht zu stemmen. Ein Verein könnte die Lehrkräfte mittels eines Haustarifs anstellen und somit flexibler und wirtschaftlicher agieren. Die Anstellung von Lehrkräften in einem Haustarif ist Standard, wenn die Musikschule durch einen freien Träger geführt wird.

Beabsichtigt ist, dass die Stadt ihre bisherige Förderung in Höhe von etwa 310.000 Euro aufrechterhält und den Verein unterstützt. In dem Betrag von 310.000 Euro sind die Gebäudekosten (rund 100.000 Euro) und die Personalkosten für die derzeit hauptamtlich Beschäftigten bereits enthalten.

Einzelheiten einer künftigen Kooperation zwischen Trägerverein und Stadt sollen in einem noch auszuhandelnden Gewährleistungsvertrag geregelt werden, der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss. Angestrebt wird eine Umsetzung zum 1. Oktober 2026, da dann das Wintersemester beginnt.

Auch der Seniorenbeirat ist Thema

Darüber hinaus geht es in der KUSS-Sitzung um die Bildung eines Seniorenbeirats und die Satzung für das Gremium, das die Interessen der Seniorinnen und Senioren der Kreisstadt Groß-Gerau vertreten soll. Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse sollen den Seniorenbeirat in allen Angelegenheiten anhören, die Seniorinnen und Senioren betreffen. Dies soll in der Weise geschehen, dass der Seniorenbeirat entweder eine Stellungnahme in schriftlicher oder elektronischer Form zu der Angelegenheit abgibt.