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Datum: 28.05.2024

Europawahl 2024: Wahlamt hat Sonderöffnungszeiten für Wahlberechtigte eingerichtet

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Bis zum 19. Mai 2024 wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl zugestellt. Wahlberechtigte können im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.

Zum Online-Briefwahlantrag gelangen Sie hier. Sie können die Briefwahlunterlagen aber auch schriftlich oder persönlich beim Wahlamt beantragen.

Wichtig: Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06152-716 3000 telefonisch mit dem Wahlamt in Verbindung.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag (9. Juni 2024), um 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt sein. Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt abgeben, in den Behörden-Briefkasten am Stadthaus oder deutschlandweit in jeden Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Die Wahlunterlagen werden portofrei verschickt, Ihnen entstehen keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass genug Zeit für den Postversand eingeplant wird, damit sie rechtzeitig beim Wahlamt ankommen.

Das Wahlamt hat zu den geltenden Sprechzeiten geöffnet und folgende Sonderöffnungszeiten eingerichtet:

Freitag, 7. Juni 2024: 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, 8. Juni 2024: 11.00 bis 12.00 Uhr

Sonntag, 9. Juni 2024: ab 08.00 Uhr

Für alle Regelungen bezüglich der Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen verweisen wir auf die beiden amtlichen Bekanntmachungen zur Europawahl

  • Bekanntmachung der Kreisstadt Groß-Gerau über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

sowie die

  • Wahlbekanntmachung 

Diese können auf der Homepage der Kreisstadt Groß-Gerau eingesehen werden und waren ordnungsgemäß im Groß-Gerauer Echo veröffentlicht.