Inspektionen am Groß-Gerauer Kanalnetz laufen
In Groß-Gerau laufen aktuell Kanalbefahrungen. Diese dienen dazu, sich ein Bild vom Zustand des Kanalnetzes in der Kreisstadt zu machen. Die von den Stadtwerken beauftragten Kanalbefahrungen erfolgen regelmäßig, um darüber auf dem Laufenden zu sein, wo Handlungsbedarf besteht.
Netz ist hohen Belastungen ausgesetzt
Dies ist auch deshalb nötig, weil das Kanalnetz hohen Belastungen ausgesetzt ist. In diesem Jahr werden elf Kilometer Kanal in Teilen von Dornheim, Wallerstädten und zum größten Teil in Groß-Gerau zunächst gespült und möglichst direkt im Anschluss befahren. Durch die Kanalspülungen werden darüber hinaus Ablagerungen wie Sand und Fett aus dem das Kanalnetz beseitigt. Anschließend wird der Kanal mit einer Kamera befahren. Etwaige Schäden werden dabei sofort dokumentiert, das Video aber auch gespeichert. Basierend auf den Aufnahmen wird ein Sanierungskonzept erstellt.
Mit der Befahrung des Netzes haben die Stadtwerke die Firma KSM beauftragt. Geplant ist, die Arbeiten bis Ende Juli 2026 abzuschließen.
Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger sollten immer nur kurzzeitig auftreten. Die Firma informiert und spricht Bürger an, wenn beispielsweise das Spülfahrzeug oder das TV-Kanaluntersuchungsfahrzeug an einer bestimmten Stelle aufgestellt werden müssen.
Kanalnetz hat eine Länge von 152 Kilometern
Das städtische Kanalnetz hat eine Länge von 152 Kilometern – rund 109 Kilometer in der Innenstadt und 43 Kilometer in den Stadtteilen. Dazu gehören außerdem etwa 5000 Schächte und zirka 30 Bauwerke, also Pumpwerke oder Regenrückhaltebecken.
Der Kanal muss dicht, standsicher und betriebssicher sein. Um das gewährleisten zu können, wird das Netz regelmäßig mit Kameras befahren. Im Schnitt werden pro Jahr etwa elf Kilometer unter die Lupe genommen – das gilt auch für 2026.
Ergebnisse führen zu Prioritätenliste
Aus den Ergebnissen der Befahrungen wird eine Prioritätenliste erstellt, also festgelegt, welcher Abschnitt wann instandgesetzt wird. Tauchen größere Schäden auf, muss unter Umständen sofort gehandelt werden. Auch kurzfristig kann Handlungsbedarf entstehen. Zum Beispiel, wenn eine Straße einbricht, weil sich ein Hohlraum gebildet hat.
Die Stadtwerke sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Dies ergibt sich aus der Eigenkontrollverordnung (EKVO). Als Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage müssen die Stadtwerke die Anlagen regelmäßig selbst überwachen, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen.