Kommunalwahl 2026: Kandidatenliste steht online
Bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 treten in Groß-Gerau insgesamt 118 Bewerberinnen und Bewerber an: 47 Frauen und 71 Männer. Wer sich im Einzelnen um einen der 37 Sitze in der Stadtverordnetenversammlung bewirbt, lässt sich in den amtlichen Bekanntmachungen der Kreisstadt nachlesen. Sie lassen sich auch online unter folgendem Link abrufen. Zudem gibt es einen Aushang am Groß-Gerauer Stadthaus (Am Marktplatz 1).
Der Wahlausschuss hatte in seiner Sitzung am 16. Januar alle sieben eingereichten Listenvorschläge zugelassen. Die CDU schickt 32 Bewerberinnen und Bewerber ins Rennen, darunter neun Frauen. Bei der SPD sind es 20 (darunter 8 Frauen), bei der Grünen 14 (4), bei der FDP 10 (4), bei den Freien Wählern 15 (9), bei der Kombi-FWG 13 (7) und bei der Linken 14 (6).
Stimmen können auf mehrere Listen verteilt werden
Die Wählerinnen und Wähler dürfen bei der Kommunalwahl in Groß-Gerau maximal 37 Stimmen vergeben – so viele, wie es Sitze in der Stadtverordnetenversammlung gibt. Jede Kandidatin und jeder Kandidat kann mit einer, zwei oder drei Stimmen bedacht werden. Vergibt eine Wählerin oder ein Wähler mehr als 37 Stimmen, ist der Wahlzettel ungültig. Die Vergabe von weniger als 37 Stimmen ist hingegen möglich.
Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, ihre 37 Stimmen frei zwischen den Listen zu verteilen, nur eine Liste zu wählen (mit Listenkreuz) oder ein Listenkreuz zu setzen und zugleich auch Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Listen zu geben.
Sie haben dabei auch die Option, die von den Parteien und Wählervereinigungen in den Listen festgelegte Reihenfolge zu verändern, indem sie einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
Präferenz mit Listenkreuz setzen
Wer sichergehen will, dass er oder sie keine Stimmen verschenkt, kann eine Liste ankreuzen. Wichtig ist dabei, höchstens ein Listenkreuz zu setzen. Sind es mehrere, wird der Wahlzettel ungültig. Auf dem Wahlvorschlag mit dem Listenkreuz können auch einzelne Kandidatinnen und Kandidaten gestrichen werden, dann werden die 37 Stimmen entsprechend nur auf die nicht-gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten verteilt.
Auch bei einem Listenkreuz besteht die Möglichkeit, Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber auf anderen Wahlvorschlägen zu vergeben. Gehen beispielsweise je zwei Stimmen an zwei Kandidatinnen und Kandidaten auf Wahlvorschlag A und drei Stimmen an eine Bewerberin oder einen Bewerber auf Wahlvorschlag B, dann würden die verbleibenden 30 Stimmen dem Wahlvorschlag mit dem Listenkreuz zugeschlagen.
Über die weiteren Schritte – auch den Start der Briefwahl - wird das Wahlamt der Kreisstadt Groß-Gerau rechtzeitig informieren.
Bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 war die CDU mit 31,6 Prozent stärkste Kraft geworden. Dahinter folgten SPD (24,4 Prozent), Grüne (19,6), Freie Wähler (8,8), FDP (5,2), Kombi-FWG (4,6), Linke (4,1) und AfD (1,6).