Maßnahme zur Entspannung der angespannten Verkehrssituation
Der Grund: Autofahrerinnen und Autofahrer haben das dort im März aufgrund wiederholt auftretender Verkehrsbehinderungen eingeführte Parkverbot immer wieder missachtet.
Ende vergangener Woche sind die genannten Parkflächen mit Absperrschranken beziehungsweise -barken zur Verdeutlichung des Parkverbots versehen worden. Außerdem ist das Halteverbot auf den gesamten Tag ausgedehnt worden (zuvor Montag bis Samstag, 8 bis 19 Uhr). Damit Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße an dieser Stelle überqueren können, wurde zwischen jeder Barke ein etwa 1,30 Meter großer Abstand gelassen.
Im Januar hatte die Stadt eine Anordnung bezüglich eines Halteverbots im Bereich der Darmstädter Straße 33 sowie 42 verfügt. Umgesetzt wurde diese Anordnung am 3. März 2025. Die Anordnung beinhaltete ein Halteverbot, kenntlich gemacht durch entsprechende Schilder. Trotzdem wurden immer wieder Fahrzeuge dort abgestellt.
Das Halteverbot war eingeführt worden, da der sich an dieser Stelle begegnende Busverkehr des ÖPNV die (Park-)Fläche für Ausweichmanöver benötigt. Es sollte Verkehrsbehinderungen und Staus verhindern.
„Leider ist durch die Anordnung keine Verbesserung der Situation eingetreten, sodass wir uns nun zu diesem Schritt gezwungen sehen, um Verkehrsbehinderungen zu verhindern“, sagt Bürgermeister Jörg Rüddenklau und fügt an: „Das Parkverbot dient einer reibungslosen Verkehrsführung. Die Absperrbaken sind Maßnahme zur Entspannung der angespannten Verkehrssituation und zum Schutz aller.“
Die Stadt Groß-Gerau arbeitet nun an der langfristigen Lösung.