Kreis verbietet Wasserentnahme aus Seen und Bächen
Der Kreis Groß-Gerau hat auf die anhaltende Trockenheit reagiert und die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet ab sofort untersagt. Dies geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die der Kreis Groß-Gerau erlassen und auf seiner Homepage veröffentlicht hat.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden Niederschläge hätten sich im aktuellen Jahr schon relativ früh in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt, teilt der Kreis mit. Auch der Grundwasserstand sinke stetig. Eine langfristige Änderung dieser Situation sei derzeit nicht absehbar. Die Hitze belaste die Gewässer mit geringer Wasserführung zusätzlich thermisch, sodass die Lebensbedingungen für Fische und andere Lebewesen bedrohlich werden.
Im Groß-Gerauer Stadtgebiet ist der Mühlbach in weiten Teilen bereits trockengefallen.
Die Allgemeinverfügung ist mit sofortiger Wirkung gültig; sie bleibt längstens bis einschließlich 31. Oktober 2026 in Kraft.
Verbot soll Gewässer vor Schäden bewahren
Der Kreis ist überzeugt, dass die angeordnete Untersagung mit dazu beiträgt, eine weitere Verschlechterung der bereits kritischen Gewässerzustände zu vermeiden und damit die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor größerem Schaden zu bewahren.
Ausgenommen von den Verboten ist die Entnahme von Wasser aus den Flüssen Rhein und Main. Insbesondere der Rhein führt aktuell ebenfalls Niedrigwasser. Die Gesamtmenge im Fluss sei für kleinere Entnahme aber noch hinnehmbar. Dies gilt ebenso für Kies-Seen mit Grundwasseranschluss.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) wird hingewiesen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.
Bewässert werden sollte in den Morgenstunden
Die hohen Temperaturen und keine Niederschläge haben in allen Wasserkörpern, auch im Grundwasser, merklich Spuren hinterlassen. Die Pegel sinken deutlich. Der Kreis rät dringend dazu, die Entnahme von Grundwasser zu reduzieren. Gärten sollten möglichst morgens gewässert werden. Dann ist es am kühlsten und die Pflanzen können das Wasser sehr gut aufnehmen. Dabei sollte nicht die gesamte Pflanze, sondern nur der Boden darunter begossen werden.
Auf die Bewässerung von Rasenflächen sollte verzichtet werden. Diese erholten sich meist bei ausreichenden Niederschlägen wieder, so der Kreis.