Bauleitplanung der Kreisstadt Groß-Gerau, Bebauungsplan »Am Hermannsberg West«
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau hat in ihrer Sitzung am 03.02.2026 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hermannsberg West“ sowie Durchführung der frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Rahmenplanung als Grundlage des Bebauungsplans sowie Begründung, Bodengutachten (Vorerkundung), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Klimagutachten und die Machbarkeitsstudie liegen in der Zeit vom
Donnerstag, den 02. April 2026 bis einschließlich Montag, den 11. Mai 2026
beim Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau, in Zimmer 2.12 (2. Obergeschoss) während der folgenden allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus:
montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung beim Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau, Stadthaus, Am Marktplatz 1, 64521 Groß-Gerau, E-Mail: gross gerau@isr-planung.de, schriftlich und mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB über die Internetseite https://isr-planung.de/download_offentlich/gross-gerau-am-hermannsberg-west-fruehzeitige-beteiligung bzw. über das Bauleitplanungsportal des Landes (https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/g-i → „Groß Gerau“ → „Zum Bebauungsplan im Verfahren“) einzusehen.
Bei Einsicht vor Ort, wird um vorherige Terminvereinbarung (bauleitplanung@gross gerau.de) gebeten. Dabei kann grundsätzlich auch eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Zeiten vereinbart werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Folgende Grundstücke sind ganz oder teilweise (tw) Bestandteil des Plangebietes
(alle Flurstücke Gemarkung Groß-Gerau).
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hermannsberg West“ soll die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen der Münchener Straße im Norden und der Autobahn A 67 im Süden städtebaulich entwickelt und geordnet werden. Die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung:
- Die Entwicklung eines klimaresilienten Gewerbegebietes mit der Berücksichtigung der klimatischen Auswirkungen auf die bestehende Siedlungsfläche und Belange der kommunalen Wärmeplanung.
- Die Schaffung einer ausgewogeneren, gewerblichen Branchendurchmischung innerhalb der Kommune, mit dem Ausschluss von bereits flächenmäßig dominierenden Nutzungen wie der Logistik.
- Die planungsrechtliche Sicherung und Entwicklung innenstadtnaher Gewerbeflächen für kleine und mittlere Unternehmen.
- Die Sicherung eines attraktiven Gewerbestandorts im Rahmen der regionalplanerischen Zielvorgaben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hermannsberg West“ wird im Normalverfahren nach § 2 BauGB durchgeführt.
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Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
Jörg Rüddenklau
Bürgermeister