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1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau am 28.04.2026 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau vom 27.05.2025 beschlossen:

                                                                                                         Artikel 1

§ 2 Ausschüsse

Absatz 1 wird geändert in:
Die Stadtverordnetenversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:

1. Finanz-, Digital-, Organisationsausschuss (FiDO)
2. Klima-, Umwelt-, Mobilität-, Bau- und Stadtentwicklungsausschuss (KUMBS)
3. Kultur-, Sport-, Vereine-, Ehrenamts-, Senior*innenausschuss (KuSS)
4. Sozial-, Familien-, Jugend-, Kinder-, Kindertagesstättenausschuss (SoFJ)

Absatz 2 wird geändert in:
Die Ausschüsse haben stimmberechtigte 9 Mitglieder und setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Benennungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammen.

Absatz 3 wird ergänzt:
Die Stadtverordnetenversammlung kann bei Bedarf weitere Ausschüsse bilden. Hierzu genügt der einfache Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ohne Änderung der Hauptsatzung.

                                                                                                     Artikel 2

§ 3 Stadtverordnetenversammlung

Absatz 2 wird geändert in:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl (Konstituierung) aus ihrer Mitte ein Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem*der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung (Stadtverordnetenvorsteher*in) und seiner*ihrer Stellvertretungen (stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher*innen). Die Zahl der Stellvertretungen wird auf vier festgelegt.

Absatz 3 wird geändert in:
Die Vertretung bei Verhinderung des*der Stadtverordnetenvorsteher*in wechselt zwischen den Stellvertretungen gleichberechtigt mit jedem Monat. Die genaue Vertretungsregelung bestimmt das Präsidium einvernehmlich. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Ältestenrat.

                                                                                                    Artikel 3

§ 4 Magistrat

Absatz 2 wird geändert in:
Die*der erste Stadträtin*Stadtrat übernimmt die Funktion ehrenamtlich. Die Zahl der
ehrenamtlichen Stadträtinnen*Stadträte beträgt sechs.

                                                                                                    Artikel 4

§8 Inkrafttreten
wird ergänzt:
Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28. April 2026 übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.


Groß-Gerau, den 29.04.2026

Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau


Jörg Rüddenklau
Bürgermeister

30.04.2026