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Datum: 20.04.2026

Stadtpolizei hat E-Scooter im Blick

Bei einer Kontrolle an der Unterführung unter dem Südring (Jahnstraße/Wilhelm-Seipp-Straße) hatte die Groß-Gerauer Stadtpolizei am Montagmorgen vor allem E-Scooter im Blick. In der halben Stunde vor Beginn des Unterrichts an der Martin-Buber- und der Luise-Büchner-Schule passierten rund 50 dieser Elektrokleinstfahrzeuge die Unterführung.

Erfreulich war, dass sich die allermeisten Fahrerinnen und Fahrer rücksichtsvoll mit ihrem Gefährt bewegten. Das ist auch gut so, denn insbesondere zu Schulbeginn und Schulschluss herrscht dort richtig viel Verkehr. Am Montagmorgen waren mehr als 150 Radfahrerinnen und Radfahrer sowie jede Menge Fußgängerinnen und Fußgänger dort unterwegs.

Einen Radweg gibt es in der Unterführung nicht

Auch wenn die farbliche Markierung vielleicht etwas anderes vermuten lässt: Einen eigenen Radweg gibt es in der Unterführung nicht. Vielmehr handelt es sich um einen Gehweg, der für Radfahrende freigegeben ist. Das blaue Gehwegzeichen (Verkehrszeichen 239) zeigt eine Frau mit Kind an der Hand, darunter befindet sich ein rechteckiges Zusatzschild (1022-10) mit weißem Grund, schwarzem Rand und schwarzer Beschriftung, auf dem ein Rad und der Schriftzug „frei“ zu sehen sind.

Das bedeutet: Radfahrerinnen und Radfahrer müssen langsam fahren, um Fußgängerinnen und Fußgänger weder zu gefährden noch zu behindern. Der Fußverkehr hat Vorrang. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen weder durch Klingeln noch durch dichtes Vorbeifahren bedrängt werden.

Gegenseitige Rücksichtnahme ist wie stets im Straßenverkehr geboten. Dass die Stadtpolizei regelmäßig auch E-Scooter in den Blick nimmt, hat einen guten Grund. Im Jahr 2025 ereigneten sich nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Häufige Kontrollen vor Groß-Gerauer Schulen

Vor Schulen ist die Groß-Gerauer Stadtpolizei mehrfach in der Woche im Einsatz, um die Sicherheit für Kinder und Jugendliche zu erhöhen. Ein Schwerpunkt dabei ist der Elterntaxi-Verkehr.

Bei der E-Scooter-Kontrolle am Montag wurden erfreulicherweise nur drei Verstöße registriert. In allen Fällen waren Jugendliche zu zweit auf einem E-Roller unterwegs, was nicht erlaubt ist. Da sich die Angesprochenen einsichtig zeigten, beließ es die Stadtpolizei bei einer mündlichen Verwarnung und verzichteten auf ein Verwarngeld von zehn Euro.

Wer wiederholt zu zweit auf einem E-Scooter erwischt wird, muss allerdings mit Konsequenzen rechnen - von den Gefahren für die Gesundheit bei einem Unfall einmal ganz abgesehen.