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Datum: 27.05.2026

Neuer Magistrat für Groß-Gerau

Die Kreisstadt Groß-Gerau hat einen neuen Magistrat: In der Stadtverordnetensitzung am Dienstag, 26. Mai 2026, wurden die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte gewählt, ins Amt eingeführt, verpflichtet, ernannt und vereidigt. Statt wie zuvor acht gibt es nach einer Änderung der Hauptsatzung nur noch sechs ehrenamtliche Magistratsmitglieder. Weil diese Änderung erst veröffentlicht werden musste, konnte die Magistratswahl nicht in der konstituierenden Stadtverordnetensitzung am 28. April 2026 erfolgen.

Zwei konkurrierende Listen

Zur Wahl standen zwei konkurrierende Listen: eine gemeinsame von SPD, Freien Wählern und Grünen und eine ebenfalls gemeinsame von CDU und Kombi-FWG. Von 37 Stadtverordneten nahmen 34 an der Sitzung teil. Auf die Liste von SPD, Freien Wählern und Grünen entfielen 20 Stimmen, auf die von CDU und Kombi-FWG 13. Eine Stimme war ungültig.

Nach dem Sitzzuteilungsverfahren Hare/Niemeyer entfielen somit vier Sitze auf die Liste von SPD, Freien Wählern und Grünen und zwei auf die Liste von CDU und Kombi-FWG.

In den Magistrat gewählt wurden somit Susanne Theisen-Canibol (SPD), Dr. Matthias Drodt (Freie Wähler), Elisabeth Schweikert (Grüne), Günter Bertrams (SPD), Joachim Hartmann (CDU) und Fritz Klink (CDU). Schweikert, Bertrams und Klink gehörten dem Magistrat bereits in der vorigen Wahlperiode an.

Susanne Theisen-Canibol (SPD) ist Erste Stadträtin

Neue ehrenamtliche Erste Stadträtin und Vertreterin des hauptamtlichen Bürgermeisters Jörg Rüddenklau (SPD) ist Susanne Theisen-Canibol. Sie tritt die Nachfolge von Jürgen Schulz (CDU) an.

Vor rund 40 Zuschauerinnen und Zuschauern in der Stadthalle ernannte Bürgermeister Rüddenklau die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder, ehe sie von Stadtverordnetenvorsteherin Julia Hartmann (CDU) vereidigt wurden. Hartmann und Rüddenklau erklärten beide, sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit zu freuen.

Dank an ausscheidende Magistratsmitglieder

Rüddenklau betonte, dass es sich beim Magistrat um ein Kollegialorgan handele. „Wir haben zwar in der Sache auch mal gestritten, aber immer eine Lösung gefunden“, sagte er. Sein ausdrücklicher Dank galt den ausscheidenden Magistratsmitgliedern, mit denen er seit seinem Amtsantritt im März 2024 zusammenarbeiten durfte. Neben Jürgen Schulz waren das Jürgen Bog und Claus Neumann (alle CDU), Ilse Scheuner (SPD) und Raimund Schreckenberger (Grüne).

Die Wahl der Magistratsmitglieder hatte auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung. In den Magistrat können zwar auch Personen gewählt werden, die nicht dem Stadtparlament angehören, doch hatten diesmal alle sechs ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte zuvor ein Mandat errungen, das sie mit dem Wechsel in den Magistrat niederlegen mussten. Nachrückerinnen und Nachrücker sind Jürgen Schulz und Regina Lohr (beide CDU), Sonja Dewald und Marius Heetfeld (beide SPD), Petra Schroers (Freie Wähler) und Maria Richter (Grüne).

Außerdem ist bei den Linken Sabine Heimann-Schlick für Claudia Krämer-Walle nachgerückt.

Magistrat bildet gewissermaßen die Regierung

Der Magistrat ist so etwas wie die „Regierung“ der Stadt Groß-Gerau. Als Verwaltungsorgan und „ausführendes Organ“ trifft der Magistrat Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung, die ihm mit ihren Ämtern und Betrieben untersteht, unterstützt.

Der Magistrat vertritt die Kommune nach außen, er ist zudem für das Personalwesen zuständig. Sitzungen des Magistrats sind nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) grundsätzlich nicht öffentlich. Alle Mitglieder sind zur strengen Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten, Vorgänge und insbesondere das Stimmverhalten und die Meinungsäußerungen der Teilnehmer verpflichtet. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters den Ausschlag.

In den Ausschüssen und im Stadtparlament hat der Magistrat immer Rederecht, aber in keinem Fall darf er sich an der Abstimmung beteiligen. Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat).