Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1 Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung am 27. Mai 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
87.125.118 EUR |
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mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
96.182.371 EUR |
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mit einem Saldo von |
-9.057.253 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
2.200 EUR |
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mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 EUR |
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mit einem Saldo von |
2.200 EUR |
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mit einem Jahresfehlbetrag von |
-9.055.053 EUR |
im Finanzhaushalt
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
-5.103.425 EUR |
und dem Gesamtbetrag der
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
95.288 EUR |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
10.446.813 EUR |
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mit einem Saldo von |
-10.351.525 EUR |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
10.251.525 EUR |
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Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
1.193.525 EUR |
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mit einem Saldo von |
9.058.000 EUR |
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mit einem Finanzmittelsaldo von |
-6.396.950 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 10.251.525 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in den künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 8.927.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
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a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
860 v.H. |
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b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
850 v.H. |
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2. Gewerbesteuer auf |
430 v.H. |
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben eine nachrichtliche Bedeutung haben. Die Hebesätze sind im Rahmen einer gesonderten Satzung nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz von der Stadtverordnetenversammlung in seiner Sitzung am 29. April 2025 beschlossen worden.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 27. Mai 2025 beschlossene Stellenplan.
Der Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau
Groß-Gerau, den 27. Mai 2025
Jörg Rüddenklau
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung 2025 erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen werden wie folgt erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung:
„Hiermit genehmige ich gemäß§ 97a HGO
- die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Kreisstadt Groß-Gerau;
- den in § 2 der Haushaltssatzung der Kreisstadt Groß-Gerau für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
10.251.525,00 €
(in Worten: „Zehn Millionen Zweihunderteinundfünfzigtausendfünfhundertfünfundzwanzig Euro“);
- den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
8.927.000,00 €
(in Worten: „Acht Millionen Neunhundertsiebenundzwanzigtausend Euro“);
und
- den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
6.000.000,00 €
(in Worten: Sechs Millionen Euro").
(Will)
Landrat“
Der Haushaltsplan wird bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Internetseite der Kreisstadt Groß-Gerau veröffentlicht.
Groß-Gerau, 24. Juli 2025
Jörg Rüddenklau
Bürgermeister